07.10.2025 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Der Bürgerverein Rotary-Freunde Ueckermünder Heide aus Ueckermünde hat der Gemeinde Mönkebude für das künstlerische Projekt „Collage-Werkstatt“ der Kleinen Grundschule auf dem Lande Leopoldshagen 480,00 € gespendet.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die Spende in Höhe von 480,00 € vom Bürgerverein Rotary-Freunde Ueckermünder Heide anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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