07.10.2025 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mönkebude
- Datum:
- Di., 07.10.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Der Bürgerverein Rotary-Freunde Ueckermünder Heide aus Ueckermünde hat der Gemeinde Mönkebude für das künstlerische Projekt „Collage-Werkstatt“ der Kleinen Grundschule auf dem Lande Leopoldshagen 480,00 € gespendet.
