05.08.2020 - 7.1 Annahme und Verwendung von Spenden
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Leopoldshagen
- Datum:
- Mi., 05.08.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Drucksache:
-
20/010/16 Annahme und Verwendung von Spenden
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Petra Bernheiden
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.
Erst dann können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Leopoldshagen hat Spenden in Höhe 150,00 € von der cooperative ecole elementaire du Marouillet aus Yves, Frankreich, und 150,00 € vom Institut franco-allemand aus Rostock für die finanzielle Unterstützung für das französische Projekt 2019/2020 in der Kleinen Grundschule auf dem Lande Leopoldshagen erhalten.
