23.09.2025 - 5.1 Errichtung eines Fahrradunterstandes - Haus des...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Gemeinde Mönkebude plant die Errichtung eines Fahrradunterstandes in Holzbauweise auf dem Grundstück Am Kamp 13 - Haus des Gastes.

 

Vor der Errichtung des Unterstandes ist es erforderlich, hierfür eine Baugenehmigung beim Landkreis Vorpommern-Greifswald zu beantragen. Die entsprechenden Unterlagen sind durch einen bauvorlageberechtigten Bauingenieur/Architekten zu erstellen. Gleichzeitig ist für die Ausschreibung der Bauleistungen ein Leistungsverzeichnis zu erstellen.

Die hierfür erforderlichen Honorarleistungen können im Rahmen einer Verhandlungsverdingung vergeben werden.

 

Für die Durchführung der Bauleistungen ist gemäß der anzuwendenden Vergabegrundsätze ein förmliches Vergabeverfahren durch die Vergabestelle des Amtes „Am Stettiner Haff“ durchzuführen. Aufgrund der geschätzten Investitionskosten kann hier ein freihändiges Verfahren zur Anwendung kommen.

 

Die erforderlichen finanziellen Mittel stehen zur Verfügung (Produkt/ Sachkonto 57.50.11.00/ 0960 0001).

 

 

Der Ausschuss stellt den Beschluss zurück und bittet um eine Zuarbeit zur nächsten GVS, welche baulichen Möglichkeiten ohne Planung und Baugenehmigung bestehen.