21.08.2025 - 6.5 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 nach § ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das Rechnungsprüfungsamt hat auf Grundlage seiner Prüffeststellungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss teilt die Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Auf der Grundlage des Berichts über die Jahresabschlussprüfung für das Jahr 2023 empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeindevertretung den Jahresabschluss 2023 festzustellen.

 

Die Bilanzsumme beträgt

 

Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2023

(unter Berücksichtigung der Sonderposten)

Die Gemeinde ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung 2023 beträgt. Die Einhaltung wurde im Haushaltsjahr 2023 beachtet.

 

Die Höhe des in Anspruch genommenen Kassenkredites beträgt zum 31.12.2023

  4.450.645,26 €

 

74,93 %

 

 

 

1.680.000,00 €

 

 

 

713.709,53 €

 

                   

Das Jahresergebnis 2023 beträgt

./.138.713,80 €

   

Die Finanzrechnung weist für 2023 einen Saldo aus von

 

Die Investitionsauszahlungen betragen

  ./. 519.753,84 €

 

624.905,09 €

 

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO ist insgesamt nicht gegeben.

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde fortgeschrieben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Mönkebude zum 31.12.2023 i. d. F. vom 12.09.2024 zu empfehlen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt, den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Mönkebude zum 31.12.2023 i. d. F. vom 12.09.2024 festzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Drucksache