15.09.2025 - 7.1 Ausschreibung Amtsblatt 2026-2028

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Druck und die Verteilung des Amtsblattes des Amtes „Am Stettiner Haff“ erfolgt aktuell auf Grundlage eines bestehenden Vertrages, welcher zum 31. Dezember 2025 ausläuft. Um den rechtlichen Vorgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge zu entsprechen und die Leistungen weiterhin sicherzustellen, ist eine öffentliche Ausschreibung der Leistungen für den Druck und die Verteilung des Amtsblattes für die kommenden drei Jahre erforderlich.

 

Die Ausschreibung soll als Verhandlungsvergabe gemäß den Bestimmungen des Vergaberechts (UVgO) durchgeführt werden. Ziel ist es, einen geeigneten Anbieter zu finden, der die Anforderungen in Bezug auf Qualität, Termintreue und Wirtschaftlichkeit erfüllt.

 

Die Verwaltung wird die Ausschreibungsunterlagen entsprechend vorbereiten und den Vergabeprozess begleiten. Die Zuschlagserteilung erfolgt durch die Vergabestelle nach Abschluss des Verfahrens.

 

Herr Zobel macht Ausführungen zur Ausschreibung, der App, der Papierqualität und dem Preis.

Auch das Setzen soll künftig der Verlag übernehmen.

Frau Hansow fragt nach den Mehrkosten durch die App. Diese betragen 200 Euro netto pro Monat.

Zu den Anforderungen in der Ausschreibung merkt Frau Hansow an, dass die „garantierte Verteilung an sämtliche/alle Haushalte“ nur in „alle Haushalte“ geändert werden sollte. Weiter fragt sie nach den Anzeigen. Herr Zobel erklärt, dass der Verlag zusätzlich zu unseren Seiten bis zu 40% mit Anzeigen auffüllen kann.

Weiter fragt Frau Hansow, was es mit den 200 zusätzlichen Exemplaren auf sich hat. Herr Zobel erklärt, dass das die Exemplare sind, die in der Verwaltung ankommen und nicht in die Verteilung gehen. Bei der Wahlwerbung sollte man präzisieren, dass auch Einlagen verboten sind.

 

Preislich informiert Herr Zobel, dass man gute 700 € teurer werden wird.

Herr Schöne fragt, ob das inklusive Verteilung ist. Nach den letzten Wochen könnte er sich gut vorstellen, die Verteilung auch über die Gemeindearbeiter ausführen zu lassen.

 

Herr Storm fragt, ob das Amtsblatt eine Pflichtaufgabe ist.

Frau Schwibbe erklärt, dass die amtlichen Bekanntmachungen Pflicht sind. Zwar können diese laut den Hauptsatzungen, bis auf Hintersee, im Internet erfolgen aber nach dem BauGB müssen sie zusätzlich bekanntgemacht werden. Herr Hackbarth befürwortet, grade für die Älteren, eine Printvariante.

 

Herr Becker fragt, ob man nicht eine Obergrenze für die Ausschreibung festlegen sollte.

 

Herr Zobel bittet den Amtsausschuss zur Positionierung bezüglich Papierqualität, App und Verteilung.

 

Man spricht sich mehrheitlich für die Verteilung über Verlag und Post aus.

 

Weiter wird sich mehrheitlich geeinigt, dass man die App nutzen will und dafür beim Papier auf 52g runter geht.

 

Herr Storm fragt, ob man auch Auswerten kann, wie die App tatsächlich genutzt wird. Herr Zobel und Herr Schnellhammer bejahen dies. Herr Schnellhammer sagt, die App sollte so genutzt werden, dass es dann keine Zusatzseiten im Amtsblatt mehr geben muss.

 

 

Zur angesprochenen Obergrenze wird nochmal gesprochen und sich mehrheitlich für 3.000 Euro netto ausgesprochen.

 

Bei den zusätzlichen Exemplaren wird eine Anzahl von 100 Exemplaren, die in der Verwaltung ausgelegt werde, festgelegt.

 

Weiter wird festgelegt, dass es nur „an alle Haushalte“ heißen soll und dass Wahlwerbung im Amtsblatt selber verboten werden soll aber auch das Einlegen von Wahlwerbung.

 

Über die so geänderte Drucksache wird abgestimmt.

 

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Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ beschließt, die Leistungen für den Druck und die Verteilung des Amtsblattes des Amtes „Am Stettiner Haff“ für die Dauer von drei Jahren öffentlich mit den Änderungen laut Protokoll auszuschreiben. Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabeverfahren durchzuführen und ermächtigt den Amtsvorsteher, den Auftrag nach Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle zu unterzeichnen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         16

         0

        0

 

 

 

 

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Anlagen zur Drucksache

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