16.09.2025 - 6.1 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

 

Die Satzung vom 12.08.2021 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung.

 

Die Gemeindevertretung diskutiert zur Sache. Dabei konstatiert sie, dass sich der Hebesatz für den Deich Laufgraben massiv erhöht. Der Grund ist nicht bekannt und der Vorlage auch nicht entnehmbar.

>> Die Verwaltung wird um Information gebeten, was der konkrete Grund ist bzw. welche zusätzlichen Kosten gegenüber dem Vorjahr anfallen/angefallen sind.

In Zukunft ist solche Beschlussvorlage mit einer näheren Erläuterung/Begründung zu den ausgewiesenen Kosten insgesamt und im Fall einer deutlichen Abweichung zu dieser zu versehen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt für 2026 als 4. Änderung zur Satzung vom 12.08.2021 den neuen Gebührensatz von 9,41 Euro je Gebühreneinheit und

  • für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Zarow IV in Höhe von 143,81 Euro/ha,
  • für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Zarow V in Höhe von 54,37 Euro/ha,
  • für Flächen im Einzugsgebiet der Schöpfwerke Polder 13 in Höhe von 64,08 Euro/ha sowie
  • für den Deich Zarow V eine Gebühr von 38,40 Euro/ha und
  • für den Deich Laufgraben 104,21 Euro/ha.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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