05.08.2025 - 6.2 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Satzung vom 11.06.2020 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt für 2026 als 5. Änderung zur Satzung vom 11.06.2020 den neuen Gebührensatz von 5,78 Euro je Gebühreneinheit und

 

für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Warsin in Höhe von 9,03 Euro/ha sowie 

für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Rieth Stiege in Höhe von 5,29 Euro/ha.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

             5

             0

              0

 

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Anlagen zur Drucksache