05.08.2025 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoring

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für einen kulturellen Beitrag anlässlich des Kinder- und Strandfestes 2025 haben die Fa. Friseur und Kosmetik Elegant e. G. aus Ueckermünde 200,00 € sowie die Team Baucenter GmbH aus Eggesin 300,00 € gespendet.   

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt, die Spenden in Höhe von insgesamt 500,00 € von der Fa. Friseur und Kosmetik Elegant e. G. aus Ueckermünde und der Team Baucenter GmbH aus Eggesin anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

               5

             0

              0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1314&TOLFDNR=23665&selfaction=print