22.07.2025 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die nachfolgend Genannten haben für einen kulturellen Beitrag anlässlich des Strandfestes Spenden eingezahlt bzw. Sponsoringverträge mit der Gemeinde abgeschlossen.

 

Sparkasse Uecker-Randow, Pasewalk

500,00 €

Elektroinstallation Jan Petrak, Eggesin

200,00 €

 

 

Die Gemeindevertreter möchten wissen, wie man die Planung der Spenden und der Kosten besser gestalten könnte und ob man Spenden auch allgemeiner einwerben kann, um die Spenden für mehrere Zwecke zu nutzen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt, die Sponsoringleistungen und Spenden von den oben Genannten zur Mitfinanzierung eines kulturellen Beitrages anlässlich des Strandfestes in Höhe von insgesamt 700,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1310&TOLFDNR=23570&selfaction=print