16.07.2025 - 6.2 Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtragshaushalts...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die durch die Gemeindevertretung am 24.04.2025 beschlossene Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtsaufsichtbehörde wurde mit Schreiben vom 06.06.2025 für das Jahr 2025 ein Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 800.000 € genehmigt.

 

Es wurde ein Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für 2025 in Höhe von 267.500 € genehmigt.

 

 

Die Gemeindevertreter nehmen die Informationsvorlage zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Drucksache

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