02.07.2025 - 6.1 Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung 2025...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die durch die Gemeindevertretung am 08.04.2025 beschlossene Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 12.06.2025 für das Jahr 2025 ein Höchstbetrag der Kassenkredite in voller Höhe von 843.000 EUR genehmigt. Die Genehmigung des Kassenkredites für das Jahr 2026 wurde in Höhe von 430.000 EUR genehmigt.

 

Herr Schöne erläutert kurz den Sachverhalt.