24.06.2025 - 7.1 Annahme und Verwendung von Sprenden und Sponsor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für einen kulturellen Beitrag anlässlich des Kinder- und Strandfestes 2025 haben die nachfolgend Genannten Spenden eingezahlt bzw. Sponsoringverträge abgeschlossen.

 

Wohnungsgenossenschaft, Ueckermünde

100,00 €

Dr. Kirsten Cox, Ueckermünde

500,00 €

Gärtnerei Rollik, Ueckermünde

100,00 €

Sparkasse Uecker-Randow, Pasewalk

300,00 €

Ueckermünder Wohnungsbaugesellschaft

300,00 €

Leane Michaelis-Zander, Luckow

100,00 €

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt, die Spenden und Sponsoringleistungen in Höhe von insgesamt 1.400,00 € von den oben genannten Spendern und Sponsoren anzunehmen und entsprechend der Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

              6

             0

             0