01.12.2025 - 7.2 Haushaltssatzung des Amtes "Am Stettiner Haff" ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V vom Amtsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen des Amtsausschusses nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 Kommunalverfassung M-V. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

Frau Schwibbe erläutert kurz die Änderungen aufgrund des Orientierungsdatenerlasses. Herr Schnellhammer merkt an, dass der letzte Absatz auf Seite 15 im Vorbericht gestrichen werden muss.

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Beschluss:

 

Die Amtsausschuss des Amtes “Am Stettiner Haff” beschließt die Haushaltssatzung des Amtes "Am Stettiner Haff" für die Jahre 2026/2027 mit dem Haushaltsplan sowie den vorgeschriebenen Anlagen mit folgenden Änderungen:

  • Streichung letzter Absatz auf Seite 15 im Vorbericht
  • Wegfall der Sonderumlagen für Kosten in besonderen Fällen

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         15

         0

        0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Drucksache

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