27.05.2025 - 6.3 Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Grambin mit ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grambin
- Datum:
- Di., 27.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Lisa Thiele
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV M-V. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.
Frau Thiele erläutert die Veränderungen. Darunter die Eintragung der Ermächtigungsübertragungen in das Muster 5 b.
Weiterhin wird die Straßenbeleuchtung i.H.v. 11.000 EUR in den Haushalt 2025 aufgenommen. Daher erhöhen sich der Investitions- und der Kassenkredit ebenso um 11.000 EUR. Außerdem erhöhen sich auch die Zinsen und Tilgung.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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7,8 MB
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