06.05.2025 - 6.4 Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung 2025

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die durch die Gemeindevertretung am 11.02.2025 beschlossene Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtsaufsichtbehörde wurde mit Schreiben vom 14.04.2025 für das Jahr 2025 ein Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.500.000 € genehmigt.

 

Es wurde ein Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für 2025 wurde in Höhe von 209.100 € genehmigt.

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübs nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache