27.05.2025 - 6.1 Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung 2025

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die durch die Gemeindevertretung am 21.01.2025 beschlossene Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 04.03.2025 für das Jahr 2025 ein Höchstbetrag der Kassenkredite in voller Höhe von 1.000.000 EUR genehmigt.

 

 

Die Gemeindevertreter nehmen die Drucksache zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Drucksache

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