29.04.2025 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für den Neubau und die Ausstattung des Feuerwehrgerätehauses hat die Gemeinde von der

Spedition Mittag & Söhne GmbH & Co. KG, Demmin, eine Spende in Höhe von 100,00 € und

von diversen Einzahlern eine Spende in Höhe von 765,45 € erhalten.

 

Ebenso haben diverse Spender 150,00 € für die Anschaffung eines Beamers und einer Leinwand für die Jugendfeuerwehr eingezahlt.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt, die Spenden in Höhe von insgesamt 1.015,45 EUR anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0