29.04.2025 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Leopoldshagen
- Datum:
- Di., 29.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Für den Neubau und die Ausstattung des Feuerwehrgerätehauses hat die Gemeinde von der
Spedition Mittag & Söhne GmbH & Co. KG, Demmin, eine Spende in Höhe von 100,00 € und
von diversen Einzahlern eine Spende in Höhe von 765,45 € erhalten.
Ebenso haben diverse Spender 150,00 € für die Anschaffung eines Beamers und einer Leinwand für die Jugendfeuerwehr eingezahlt.
