04.08.2020 - 6.1 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gramb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grambin
- Datum:
- Di., 04.08.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Christian Zobel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i.V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Grambin § 5a Abs. 1 ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für Investitionen geleistet werden sollen, die nicht geplant waren und einen Betrag von 10.000 € übersteigen werden oder bisher nicht veranschlagte Aufwendungen die Erheblichkeitsgrenze von 2 v. H. der ordentlichen Aufwendungen übersteigt.
Frau V. Stein bittet Frau S. Stein die Drucksache vorzustellen. Frau S. Stein berichtet über die wesentlichen Punkte das Nachtragshaushaltes und begründet die Empfehlung des Finanzausschusses.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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559,7 kB
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