04.08.2020 - 6.1 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gramb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i.V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Grambin § 5a Abs. 1 ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für Investitionen geleistet werden sollen, die nicht geplant waren und einen Betrag von 10.000 € übersteigen werden oder bisher nicht veranschlagte Aufwendungen die Erheblichkeitsgrenze von 2 v. H. der ordentlichen Aufwendungen übersteigt.

  

Frau V. Stein bittet Frau S. Stein die Drucksache vorzustellen. Frau S. Stein berichtet über die wesentlichen Punkte das Nachtragshaushaltes und begründet die Empfehlung des Finanzausschusses. 

 

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Beschluss: 

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Grambin für die Haushaltsjahre 2019/2020.  

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=126&TOLFDNR=1954&selfaction=print