29.04.2025 - 6.2 Neubau Feuerwehrgerätehaus Grambi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grambin
- Datum:
- Di., 29.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Sachverhalt der Informationsvorlage:
Mit Schreiben vom 21.03.2025 liegt die Baugenehmigung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses vor.
Am 25.03.2025 wurde beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern für die Sonderbedarfszuweisung (SBZ) nach § 25 FAG und beim Landkreis Vorpommern-Greifswald für die Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung des Brandschutzwesens (Brandschutz - Förderrichtlinie BrSchFöRL M-V) vom 27.06.2017 und nach der Richtlinie zur Förderung Brandschutz im Landkreis V-G vom 17.05.2021 ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt.
Für die Sonderbedarfszuweisung (SBZ) liegt mit Schreiben vom 02.04.2025 die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn vor. Eine Zustimmung vom Landkreis Vorpommern-Greifswald ist noch nicht eingegangen.
Nach Zustimmung des Landkreises Vorpommern-Greifswald zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn und der Genehmigung des Haushaltes können die weiteren Planungsleistungen ausgeführt und die Bauleistungen sowie die ökologische Baubegleitung ausgeschrieben werden.
Am 20.03.2025 wurden die Grenzpunkte zu den Gärten markiert.
Gemeindevertreter Herr Schenkel ergänzt, dass die Baugenehmigung vorliegt und die Baulasten eingetragen sind. Seines Wissens nach befindet sich die Zustimmung des Landkreises in der Fertigung, sollte also in Kürze vorliegen.
