29.04.2025 - 6.1 Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 5/2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

 

Zum o. g. Aufstellungsverfahren wurde in der Zeit vom 28.08.2024 - 30.09.2024 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchgeführt. Mit Beschluss vom 25.02.2025 wurde die Abwägung zum Beteiligungsverfahren vorgenommen. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden in die nun vorliegenden Planungsunterlagen eingearbeitet.

Das Ausgliederungsverfahren zum Landschaftsschutzgebiet wurde eingeleitet. Mit Schreiben vom 26.03.2025 wurde durch den Landkreis vorpommern-Greifswald mitgeteilt, dass der Satzungsbeschluss parallel zum Ausgliederungsverfahren gefasst werden kann.

 

Die Gemeindevertretung hat keinen weiteren Erörterungsbedarf und fasst folgenden

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung Grambin beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 5 KV M-V den Bebauungsplan Nr. 5/2023 „Wohnen Neue Straße“ (Stand 03/2025), bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  2. Die Begründung der v. g. Satzung wird gebilligt.
  3. Der Bebauungsplan 5/2023 „Wohnen Neue Straße“ der Gemeinde Grambin ist nach Abschluss des Ausgrenzungsverfahrens zum Landschaftsschutzgebiet ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan 5/2023 „Wohnen Neue Straße“ der Gemeinde Grambin während der Dienststunden eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung und Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) und weiter Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen (§ 44 BauGB) hinzuweisen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache