24.04.2025 - 7.4 Neubau Feuerwehrgerätehaus ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde ist angehalten, die baulichen Voraussetzungen für ein Feuerwehrhaus zu schaffen, dass den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Entsprechende Auflagen wurden durch die Hanseatische Feuerwehrunfallkasse erteilt.

 

Die Gemeinde beabsichtigt, vorbehaltlich der Ergebnisse der vom Landkreis Vorpommern-Greifswald zu prüfenden Brandschutzbedarfsplanung, die Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu schaffen. Es ist vorgesehen ein Feuerwehrgerätehaus gemäß der Bedarfsplanung mit den entsprechenden Stellplätzen und Technikräumen, einem Sozialteil zu errichten sowie die erforderlichen Außenanlagen zu schaffen. Dazu ist es erforderlich, die Planung auszuschreiben.

 

Die Gemeinde hat in der derzeitigen Haushaltsplanung 90.000,00 €(12.60.10.00/09600001) für die Planung eingestellt.

 

Für die Errichtung des Feuerwehrgerätehauses wurde eine entsprechende Fläche an der Dorfstraße (Fläche ca. 2.450 m², Flurstück 112 der Flur 1 der Gemarkung Meiersberg) nördlich der Hausnummer Dorfstraße 39 a gefunden. Für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf der angegebenen Fläche wurde am 20.11.2024 ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Mit Schreiben vom 26.03.2025 liegt ein positiver Bauvorbescheid vor.

 

Für den Erwerb der betreffenden Fläche liegt der Gemeindevertretung eine entsprechende Beschlussvorlage vor.

 

Es wird empfohlen, nach Zustimmung zum Erwerb der Fläche, die Planungsleistungen komplett auszuschreiben, abhängig von der finanziellen Absicherung des Vorhabens jedoch eine stufenweise Ausführung (zuerst Leistungsphase 1 – 4 Genehmigungsplanung) vorzunehmen.

 

Die ermittelten finanziellen Bedarfe im Rahmen der Erstellung der Planungsunterlagen werden dann in die Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplanung der Folgejahre eingestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Vorhaben mögliche Förderungen zu akquirieren.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Meiersberg beschließt gemäß dargestelltem Sachverhalt, die Planungsleistungen für die Errichtung eins Feuerwehrgerätehauses auszuschreiben. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Zustimmung zum Erwerb hinsichtlich der Fläche von 2.450 m² des Flurstücks 112 der Flur 1 der Gemarkung Meiersberg und die Genehmigung der Haushaltsplanung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Vergabeverfahren für die Ausschreibung der Planungsleistungen durchzuführen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für die Planungsleistungen der stufenweisen Ausführung (Leistungsphase 1 - 4) zu unterzeichnen. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Förderungen für das Vorhaben zu sondieren und zu beantragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0