24.04.2025 - 7.2 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Meier...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Meiersberg ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für Investitionen getätigt werden sollen, die den Betrag von 10.000 € übersteigen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Meiersberg beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit folgender Änderung:

 

Die Wohnsitzanteile werden auf einen Planansatz von 78.000 € erhöht.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache