24.04.2025 - 7.1 Mitgliedschaft der Gemeinde Meiersberg im Städt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Meiersberg
- Datum:
- Do., 24.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Städte- und Gemeindetag M-V e. V. ist eine Vereinigung der Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. Er vertritt die Ideen der kommunalen Selbstverwaltung gegenüber dem Landtag, der Landesregierung, Institutionen und anderen Verbänden. Zu allen Gesetzgebungsverfahren nimmt der StGT M-V. für die Städte und Gemeinden Stellung.
Er berät und betreut seine Mitglieder auf allen Gebieten des öffentlichen Rechts, insbesondere der öffentlichen Verwaltung und informiert seine Mitglieder über alle kommunalrelevaten Angelegenheiten.
Der Mitgliedsbeitrag errechnet sich aus einem vom Landesauschuss des Städte- und Gemeindetages beschlossenen Beitrag pro Einwohner. Zur Zeit ist die Höhe des Beitrages
0,86 €/Einwohner/Jahr. Am 04. Juni 2024 beschloss der Landesausschuss des StGT ab 01.01.2026 den Beitrag auf 1,09 €/Einwohner/Jahr zu erhöhen.
Bei einem evtl. Austritt der Gemeinde aus dem Verband verbleiben noch einige Jahre
Pflichten bei der Gemeinde, die sich anteilig auf die Verpflichtungen beziehen, die während
der Mitgliedschaft entstanden sind. Die Gemeinde hat das Recht, einen Vertreter zu den Mitgliederversammlungen zu entsenden, der an der Willensbildung mitwirkt.
Gem. § 22 Abs. 3 Nr. 13 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern obliegt die Entscheidung über eine Mitgliedschaft in kommunalen Verbänden der Gemeindevertretung und kann nicht übertragen werden.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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