10.04.2025 - 5.1 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Do., 10.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Im Rahmen einer unausgeglichenen Haushaltssatzung ist von der Gemeindevertretung ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu beschließen. Es sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann. Weiterhin ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushalts- ausgleich wieder erreicht werden kann (Konsolidierungszeitraum).
Frau Becker erläutert das vorliegende Haushaltskonsolidierungskonzept. Hier wird insbesondere auf die umgesetzten Maßnahmen der Vorjahre und die neu entwickelten Maßnahmen eingegangen.
Die Maßnahme 2025-001 Gewinnung von Einwohner / Erweiterung kann leider nicht umgesetzt werden. Durch den Wegfall des § 13 b BauGB, welcher ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren für Bebauungspläne im Außenbereich ermöglichte, hat sich die Maßnahme zeitlich deutlich nach hinten verschoben. Weiter wäre durch die Gemeinde nunmehr eine Ausgleichsleistung in Form von Ökopunkten zu erbringen.
Die Maßnahme wird kompensiert durch die Maßnahmen 2025-002 Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren und 2025-003 Abgabe der Optionserklärung nach §2b UStG.
Der Konsolidieurngsbeitrag aus der Maßnahme 2025-002 beläuft sich auf 15.000 EUR. Dieser Betrag ist entsprechend anzupassen.
Frau Becker erläutert die vorläufigen Zahlen des Jahres 2024.
Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt konnte erzielt werden. Die Beantragung einer Zuweisung nach § 27 (1) FAG M-V kann auf Grundlage der vorläufigen Finanzrechnung 2024 im Jahr 2025 erfolgen. Aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen wird unterjährig ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erzielt. Die Konsolidierungszuweisung wird sich auf voraussichtlich ca. 74.500 EUR belaufen. Der Haushaltsausgleich wird somit im Finanzhaushalt unterstellt. Ziel muss es dann sein, unterjährig einen positiven Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen anzustreben.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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413,9 kB
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