08.04.2025 - 6.3 Haushaltssatzung 2025/2026 der Gemeinde Luckow ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs.1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

Herr Schöne berichtet, dass er am 8.4.2025 mit der Haushaltsplanerin Frau Thiele das Gemeindegebiet abgefahren ist, um die Maßnahmen die durchgeführt werden sollen Vorort zu erklären und erläutern.

Frau Balz erzählt von dem Gespräch am 27.2.2025 im Amt mit Frau Thiele und Frau Banse, die dazugehörigen Erklärungen zum Haushalt waren umfänglich. Mit eingeplant in den Nachtrag wurden u.a. Gelder für Präsente zu den Geburtstagen, Bepflanzung im Dorfbereich, Sanierung Spielplatz.

 

Herr Schröder lässt anfragen, was sich hinter dem Posten „Aufwendungen der sozialen Sicherungen“ in Höhe von 72.500 € verbirgt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es angebrachter wäre den Sachbearbeiter Haushalt zur Sitzung zu laden, wenn dieser Beschlossen wird.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        2

 

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Anlagen zur Drucksache