08.04.2025 - 6.1 Anpassung der Aufwandsentschädigung für Funktio...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Gemäß der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtwehren in Mecklenburg-Vorpommern

(FwEntschVO M-V vom 11.Dezember 2023) gelten monatliche Höchstsätze, welche nicht überschritten werden dürfen.

 

Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird durch Beschluss der jeweiligen obersten Dienstbehörde gem. § 4 Abs. 1 FwEntschVO M-V bestimmt. Gemäß § 2 Abs.1 Nr.5 in Verbindung mit Abs. 2 der FwEntschVO M-V kann der Wehrführer eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 250,00 Euro und der Stellvertreter höchstens i. H. v. 150,00 Euro erhalten. Zusätzlich 20,00 Euro je Ortswehr. Gemäß § 2 Abs.1 Nr.7 in Verbindung mit Abs. 2 der FwEntschVO M-V kann der Ortswehrführer eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 200,00 Euro und der Stellvertreter höchstens i. H. v. 100,00 Euro erhalten. Gemäß § 5 Abs.2 Nr.4 der FwEntschVO M-V kann der Jugendfeuerwehrwart eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 125,00 Euro und nach § 5 Abs.2 Nr.5 der FwEntschVO M-V kann der Gerätewart höchstens i. H. v. 100,00 Euro erhalten.

 

Für Luckow würde dies folgende Höchstsätze bedeuten:

 

  • Gemeindewehrführer 270,00 Euro monatlich
  • stellv. Gemeindewehrführer in Höhe von 145,00 Euro monatlich
  • Ortswehrführung Rieth und Luckow je 200 Euro monatlich
  • stellv. Ortswehrführer je 100,00 Euro monatlich
  • Jugendfeuerwehrwart 125,00 Euro monatlich
  • stellv. Jugendfeuerwehrwart 62,50 Euro.
  • Gerätewartin oder Gerätewart Luckow und Rieth je 100,00 Euro monatlich

 

Bei einer Doppelfunktion wird nur die höchste Funktionspauschale ausgezahlt.

Der Gemeindewehrführer ist zeitglich der Ortswehrführer Luckow und der stellv. Gemeindewehrführer ist zeitgleich der Ortwehrführer Rieth. Dementsprechend würden aktuell die Funktionspauschalen des stellv. Gemeindewehrführers und des Ortswehrführers Luckow nicht ausgezahlt werden, da die andere Funktionspauschale höher ist.

 

Bereits zur Drucksache 24/156/18 lag der Gemeindevertretung die Empfehlung der Gemeindewehrführung zu den Entschädigungssätzen als Anlage zur Drucksache vor. Entgegen dieser Empfehlung wurden z. T. andere Höchstsätze beschlossen.

 

Die Gemeindewehrführung bittet um Anpassung der Entschädigungen:

 

  • Gemeindewehrführer in Höhe von 250,00 Euro zusätzlich 20,00 Euro je Ortswehr monatlich und des stellv. Gemeindewehrführer in Höhe von 125,00 Euro monatlich.
  • Ortswehrführerin oder Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Luckow 200 Euro. Ist der Gemeindewehrführer zugleich Ortswehrführer einer der beiden Ortswehren entfällt die Aufwandsentschädigung für die Führung der Ortswehr. Bei Doppelfunktionen wird nur der höchste Betrag einer der beiden Funktionen gezahlt.
  • Ortswehrführerin oder Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Rieth 130 Euro und dem stellv. Ortswehrführer in Höhe von 65,00 Euro monatlich.
  • Jugendfeuerwehrwartin oder Jugendfeuerwehrwart 125 Euro und stellv. Jugendwart 60 €.
  • Gerätewartin oder Gerätewart nach Feuerwehrdienstvorschrift Freiwilligen Feuerwehr Luckow 100 Euro.
  • Gerätewart der Ortswehr Rieth 65,00 Euro.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für Gemeindewehrführer in Höhe von 250,00 Euro monatlich und des stellv. Gemeindewehrführer in Höhe von 125,00 Euro monatlich.

 

Weiter beschließt die Gemeindevertretung Luckow die Auszahlung der Aufwandsentschädigung Ortswehrführerin oder Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Rieth und Luckow je 200 Euro und dem stellv. Ortswehrführer je in Höhe von 100,00 Euro monatlich.

 

Für die Jugendfeuerwehrwartin oder Jugendfeuerwehrwart beschließt die Gemeindevertretung Luckow die Auszahlung der monatlichen Aufwandsentschädigung von 125,00 Euro und für den Stellvertreter in Höhe von 60,00 Euro.

 

Für die Gerätewartin oder Gerätewart nach Feuerwehrdienstvorschrift Freiwilligen Feuerwehr Luckow 100,00 Euro und für den Gerätewart der Ortswehr Rieth 65,00 Euro monatlich.

 

Bei einer Doppelfunktion wird nur die höchste Funktionspauschale ausgezahlt.

 

Diese Regelung gilt ab dem 01.04.2025.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1251&TOLFDNR=22324&selfaction=print