08.04.2025 - 8.1 Bebauungsplan Nr. 7/2022 "Wohnen Hafengasse"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Gemeinde Altwarp hat am 08.11.2022 den Aufstellungsbeschluss zum o.g. Bebauungsplan gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 26.06.- 29.07.2024. die eingegangenen Stellungnahmen wurden eingearbeitet und der Entwurf in der Fassung vom 02/2025 liegt nunmehr zur Beschlussfassung vor.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altwarp beschließt: 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/2022 „Wohnen Hafengasse“ und die Begründung hier- zu werden in der vorliegenden Fassung (02/2025) gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/2022 „Wohnen Hafengasse“ mit der Begründung und dem Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen   Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 auf der Homepage des Amtes „Am Stettiner Haff“ und über das Bau- und Planungsportal M-V einzustellen. Zusätzlich sind die Unterlagen öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Ort und Dauer der Auslegung sowie die Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind im Internet einzustellen, über das Bau- und Planungsportal zugänglich zu machen und ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegefrist elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können.

Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsverordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

  1. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1239&TOLFDNR=22310&selfaction=print