08.04.2025 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altwarp
- Datum:
- Di., 08.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Bezugnehmend auf das Informationsschreiben der Gemeinde fragt ein Bürger an, warum in diesem nicht auf den Leinenzwang für Hunde im Gemeindegebiet hingewiesen wird.
Frau Preußer antwortet, dass es nach der Amtsverordnung keinen Leinenzwang im gesamten Gemeindegebiet gibt. Dieser gilt nach § 2 der Hundehalterverordnung M-V nur für bestimmte Bereiche wie z.B. für öffentliche Veranstaltungen, Umzüge usw. Allerdings kann ein Leinenzwang durch Verordnung z.B. in Landschaftsschutzgebieten angeordnet werden.
Des Weiteren wird von einer Bürgerin bemängelt, dass im Bereich der Seestraße immer auf dem straßenbegleitenden Grünstreifen geparkt wird und der neu errichtete Parkplatz ist fast immer leer.
Frau Preußer antwortet, dass hier im Rahmen möglicher Kapazitäten durch den Außendienstmitarbeiter Kontrollen und Abstrafungen erfolgen, allerdings ist das durch die wechselnden Besucher in der Gaststätte nicht nachhaltig.
