27.03.2025 - 8.2 Grundsatzbeschluss über die Erstellung eines Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grambin
- Datum:
- Do., 27.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Christian Zobel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Die Gemeinde Grambin beabsichtigt die Erstellung eines Gemeindewappens.
Für die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen ist gemäß Verwaltungsvorschrift das Innenministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung zuständig.
Hierzu ist die der Anlage beigefügte Verwaltungsvorschrift zu beachten.
Unter anderem wird den Gemeinden empfohlen sich bereits vor der Erstellung eines Wappens mit dem Landesarchiv in Verbindung zu setzen und sich beraten zu lassen.
Ein erstes Kostenangebot für die Erstellung des Wappenentwurfes beläuft sich auf ca, 700 €.
Im Laufe des Verfahrens können weitere Kosten entstehen, die aktuell noch nicht beziffert werden können.
Frau Schubert berichtet über das Gespräch mit Frau Milstrey. Ihre Leistung würde sich auf ca. 700,00€ belaufen. Sie würde jedoch nur zeichnen. Details müssten noch genau abgestimmt werden.
Aus der Verwaltung liegt eine ergänzende Information vom 25.03.2025 vor, die sie verliest (durch Landesarchiv M-V keine fachliche Begleitung möglich; Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V empfiehlt Hinzuziehung eines Heraldikers oder gleichwertigen Experten und macht auf anspruchsvolle Prüfungsunterlagen aufmerksam).
Die Gemeindevertretung konstatiert, dass insgesamt also höhere Kosten als die vorgenannten zu erwarten sind. Die Kostendarstellung wäre aber wohl über einen Nachtragshaushalt möglich.
Zur Sache wird teils kontrovers diskutiert. Letztlich fasst sie folgenden
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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252,7 kB
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