13.03.2025 - 7 Stellungnahmen zum neuen Tourismusgesetz

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Wortprotokoll

Herr Schubert verliest die Zuarbeit des Amtes zu diesem TOP. Es sollen zwei neue Einnahmearten gesetzlich vorgeschrieben werden. Dies sind die Gäste- und Tourismusabgabe.

 

Herr Dahlemann meint, dass er dies grundsätzlich nachvollziehen könne, da man als Tourismusort auch mehr Aufwendungen und Arbeit hat als andere Gemeinden und dies umlegen können müsse.

Ein Vorteil dazu wäre, dass man den Druck zwischen Gemeinde und Bürger mindern könne, da man zur Erhebung dieser Abgabe verpflichtet sei und diese nicht freiwillig durch die Gemeinde erhoben wird.

 

Es herrscht grundsätzlich die Frage, welche Unternehmen hierzu mit ihren Umsätzen herangezogen werden. Wer legt dies fest und beurteilt dies?

Herr Dahlemann wird hierzu noch einmal mit dem Wirtschaftsminister des Landes sprechen und betont, dass das Gesetz noch nicht durchs Kabinett gegangen und somit nicht rechtskräftig ist.

 

Herr Schubert teilt mit, dass zu diesem Thema noch einiges an Gesprächsbedarf besteht und auch das Amt hierzu eine Stellungnahme vorbereitet.

 

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