11.06.2025 - 7.2 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Leopo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Leopoldshagen
- Datum:
- Mi., 11.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:56
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Isabel Schulz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshagen ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für zusätzliche Investitionen getätigt werden sollen, die den Betrag von 10.000 € übersteigen.
Herr Hackbarth spricht kurz die Mehrkosten bei dem Bau des Feuerwehrgerätehauses an und teilt mit, dass zur nächsten Sitzung, am 09.07.2025, der Planer zur Abgabe eines Rechenschaftsberichts eingeladen wurde.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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