11.06.2025 - 7.1 Durchführung eines Konzessionsverfahrens gem. §...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Leopoldshagen und E.DIS (Altkonzessionär) für die Sparte Strom endet zum 31.05.2028. Gemäß § 46 a EnWG hat die Gemeinde 3 Jahre vor Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages einen Anspruch auf technische und wirt-
schaftliche Informationen zum Netz (Datenherausgabe).

 

Voraussetzung für den Erhalt dieser Daten ist die Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung. Gem.§ 46 EnWG ist die Gemeinde verpflichtet, ein diskriminierungs-freies Verfahren zur Neuvergabe der Konzession durchzuführen und spätestens 2 Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrages dessen Ende im Bundesanzeiger bekannt zu geben (Bekanntmachung).

 

Potenzielle Bewerber haben 3 Monate Zeit, ihr Interesse gegenüber der Gemeinde zu bekunden.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzessionsverfahren zur Vergabe der Stromkonzession der Gemeinde Leopoldshagen gem. § 46 EnWG durchzuführen.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt, eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit E.DIS (Altkonzessionär) zum Erhalt der Netzdaten gem. § 46 a EnWG abzuschließen (Anlage Vertraulichkeitsvereinbarung Gemeinde).
  3. Die Gemeindevertretung beschließt, das Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages zum 01.01.2029 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu geben (Anlage Bekanntmachung).
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gemeindevertretung über das Ergebnis der Bekanntmachung zu informieren.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

             7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache