03.03.2025 - 6.2 Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Altwarp mit ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altwarp
- Datum:
- Mo., 03.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:08
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Isabel Schulz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeinde-vertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, die Haushaltssatzung 2025 zu beschließen.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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