10.03.2025 - 8.1 Satzung über die Aufhebung der Satzung des Amte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im Rahmen der Nachkalkulation der Verwaltungsgebührensatzung des Amtes "Am Stettiner Haff" wurde festgestellt, dass sowohl im Amt "Am Stettiner Haff" als auch in der Stadt Eggesin die gleichen Gebührentatbestände erfasst sind.

Als geschäftsführende Gemeinde des Amtes "Am Stettiner Haff" werden alle Gebühren auch von dieser dem Gebührenschuldner berechnet.

Eine separate Satzung für das Amt "Am Stettiner Haff" ist hierbei nicht erforderlich.

Die Amtsverwaltung schlägt vor, fortan nach einer Verwaltungsgebührensatzung zu arbeiten.

Die Stadt Eggesin hat mit Beschluss 24/366/00 vom 12.12.2024 die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung beschlossen.

 

Mit der Drucksache 24/112/11 hat der Amtsausschuss am 02.12.2024 der Aufhebung der Verwaltungsgebührensatzung des Amtes „ Am Stettiner Haff“ zugestimmt.

Nunmehr kann die Aufhebung der Satzung durch Beschluss einer Aufhebungssatzung erfolgen.

 

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Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ beschließt die Satzung über die Aufhebung der Satzung des Amtes „Am Stettiner Haff“ über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         16

         0

        0

 

Der öffentliche Teil endet um 18:10 Uhr.

Nach einer Unterbrechung beginnt der nichtöffentliche Teil der Sitzung um 18:28 Uhr.

 

 

 

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Anlagen zur Drucksache