11.09.2025 - 5.2 Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Spielpl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Do., 11.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Stadt Eggesin
- Federführend:
- Bürgermeister/in
- Bearbeiter:
- Frank Peters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Um die Attraktivität des Wohnumfeldes im Bereich des Wohngebietes am Karpiner Damm und der Waldstraße zu erhöhen, plant die Stadt dort einen Spielplatz zu errichten.
Die Gesamtkosten des Vorhabens werden auf ca. 20.000,00 EUR geschätzt.
Es besteht die Möglichkeit, gemäß Spielplatzförderrichtlinie des Landes M-V eine Zuwendung einzuwerben.
Die mögliche Fördersumme beträgt max. 12.500,00 Euro (Einordnung gemäß RUBIKON).
Als Vergabeverfahren für die Lieferung und das Aufstellen der Spielgeräte wird gemäß geltender Vergabegrundsätze ein freihändiges Bieterverfahren vorgeschlagen.
Herr Gielnik möchte wissen, ob es außer der genannten Beschlussfassung bereits weitere Informationen zu dem Vorhaben gib.
Frau Schwibbe erklärt, dass eine konkrete Planung erst nach dem Beschluss erfolgen wird. Zusätzlich weist sie darauf hin, dass die Stadt künftig jährlich Fördermittel beantragen möchte – entweder für den Neubau oder für die Erweiterung eines vorhandenen Spielplatzes –, um die Stadt für Familien attraktiver zu machen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Eggesin beschließt, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob die Errichtung des Spielplatzes gemäß Spielplatzförderrichtlinie zuwendungsfähig ist. Trifft dies zu, ist ein entsprechender Antrag zur Errichtung eines Spielplatzes zu stellen. Die entsprechenden finanziellen Mittel sind in die Haushaltsplanung einzustellen.
Es soll ein freihändiges Bieterverfahren für die entsprechenden Leistungen zur Errichtung eines Spielplatzes durchgeführt werden.
Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreterin bzw. ihr Stellvertreter werden ermächtigt, einen entsprechenden Förderantrag zu unterzeichnen.
