08.09.2025 - 5.2 Verkehrsgerechter Ausbau des Weges "Am Sportplatz"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Stadt Eggesin plant den verkehrsgerechten Ausbau des Weges „Am Sportplatz“. Hierzu sind bereits finanzielle Mittel für die Vergabe von Planungsleistungen im derzeitigen Haushalt der Stadt Eggesin gebunden und genehmigt.

 

Der Weg „Am Sportplatz“ ist ca. 300 m lang.

Ein Ausbauerfordernis ergibt sich aus der verschlissenen und überaus schadhaften Oberflächenbefestigung sowie aus der fehlenden Regenwasserableitung.

 

Es ist geplant, die Ausschreibung für die Planungsleistungen im Oktober 2025 durchzuführen. Es werden die Leistungen gemäß HOAI i. d. F. von 2021 Abschnitt 4 Verkehrsanlagen § 48 (1) Honorarzone III Anfang für anrechenbare Gesamtkosten von 450.000,00 € für die Leistungsphasen (LPH) 1 - 9 ausgeschrieben.

 

Die Ausführung LPH 1 - 4 ist für das 4. Quartal 2025/1. Quartal 2026 geplant. Die Beauftragung ab LPH 5 erfolgt nach Bereitstellung der finanziellen Haushaltsmittel bzw. der entsprechenden Haushaltsgenehmigung. Für die Maßnahme können leider aufgrund der fehlenden Zuwendungsvoraussetzungen keine Zuwendungen akquiriert werden.

 

Die geplante Bauausführung erfolgt voraussichtlich ab 3./4. Quartal 2026. Die Fertigstellung wäre somit zum Jahresende 2026 möglich.

 

Für die Vergabeverfahren können gemäß geltender Vergabevorschriften beschränkte Ausschreibungsverfahren sowohl für die Vergabe der Planungsleistungen als auch für die Vergabe der Bauleistungen durchgeführt werden. Die Vorschriften der einzelnen Vergabegrundsätze werden gewährleistet.

 

Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreterin bzw. ihr Stellvertreter werden ermächtigt, die entsprechenden Aufträge nach durchgeführten Ausschreibungsverfahren zu vergeben.

  

Die Stadtvertretung wird über die Ergebnisse der Ausschreibungsverfahren und die Vergabe der Aufträge informiert.

 

Reduzieren

Beschluss: 

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin stimmt der im Sachverhalt vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

 

Für die Maßnahme „Verkehrsgerechter Ausbau des Weges Am Sportplatz“ werden gemäß geltender Vergabevorschriften beschränkte Ausschreibungsverfahren sowohl für die Vergabe der Planungsleistungen als auch für die Vergabe der Bauleistungen durchgeführt. Die Vorschriften der einzelnen Vergabegrundsätze sind zu gewährleisten.

 

 

 

Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreterin bzw. ihr Stellvertreter werden ermächtigt, die entsprechenden Aufträge nach durchgeführten Ausschreibungsverfahren und Auswertung der eingegangenen Angebote an die wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

Die Stadtvertretung ist über die Ergebnisse der Ausschreibungsverfahren und die Vergabe der Aufträge zu informieren. 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache