08.09.2025 - 5.4 Grundsatzbeschluss - Neubau von Wohnungen Karpi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Stadt Eggesin (Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Eggesin) plant gemäß des durch die Stadtvertretung Eggesin beschlossenen „Handlungskonzeptes zur Kommunalen Wohnraumentwicklung“ in der Stadt Eggesin den Neubau von Wohnungen am Karpiner Damm.

Am Standort sind gemäß vorliegender Studie 5 Zwei-Zimmer-Apartments realisierbar.

Die durchschnittliche Größe der Apartments beträgt ca. 70 m². Die derzeitigen Baukosten je m² Wohnfläche (schlüsselfertig) werden mit 3.500 € (Ansatz für Ausschreibung) eingeschätzt.

 

Es ist geplant, die Ausschreibung für die Planungsleistungen ab Oktober 2025 durchzuführen. Es werden die Leistungen gemäß HOAI i. d. F. von 2021 § 35 Honorarzone III Mitte für anrechenbare Gesamtkosten von 1.230.000 € für die Leistungsphasen (LPH) 1 - 9 ausgeschrieben.

Die Ausführung LPH 1 – 4 ist für das 3. Quartal 2025 geplant. Die Beauftragung ab LPH 5 erfolgt nach Bereitstellung der finanziellen Mittel im Wirtschaftsplan bzw. der entsprechenden Plangenehmigung. Es ist zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den sozialen Wohnungsbau akquiriert werden können.

Die geplante Bauausführung könnte, abhängig von der Bereitstellung der finanziellen Mittel, voraussichtlich ab 3. Quartal 2026 erfolgen. Die Fertigstellung wäre somit zum Ende des Jahres 2027 möglich.

 

Für die Vergabeverfahren können gemäß geltender Vergabevorschriften offene Ausschreibungsverfahren sowohl für die Vergabe der Planungsleistungen als auch für die Vergabe der Bauleistungen durchgeführt werden. Die Vorschriften der einzelnen Vergabegrundsätze werden gewährleistet.

 

Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreterin bzw. ihr Stellvertreter werden ermächtigt, die entsprechenden Aufträge nach durchgeführten Ausschreibungsverfahren zu vergeben.

 

Die Ausschüsse und die Stadtvertretung werden über die Ergebnisse der Ausschreibungsverfahren und die Vergabe der Aufträge informiert.

 

 

Frau Wolscht bemängelt, dass nur 2- Raumwohnungen angeboten werden sollen. Hier sollte individueller gehandelt werden und auch z.B. 3- Raumwohnungen errichtet werden.

Frau Fleck erklärt, dass es lediglich ein Vorschlag ist und man sich nach den angegebenen Bedarfen des Eigenbetriebes gerichtet hat. Selbstverständlich ist es möglich, z.B. die Giebelwohnungen als 3- Raumwohnungen zu gestalten.

Frau Schwibbe stellt klar, dass tatsächlich die Nachfrage an 2- Raumwohnungen beim Eigenbetrieb am stärksten ist.

Zu gegebener Zeit wird es auch eine Abfrage des Eigenbetriebes bei den Eggesiner Mietern geben, welche Art von Wohnungen tendenziell bei den geplanten Neubauten errichtet werden sollen.

Hier geht es lediglich erst einmal darum, einen entsprechenden Beschluss zu fassen, um die Planungsleistungen für die Neubebauung am Karpiner Damm zu fassen.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin stimmt der im Sachverhalt vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

 

Für die Maßnahme werden gemäß geltender Vergabevorschriften öffentliche Ausschreibungsverfahren sowohl für die Vergabe der Planungsleistungen als auch für die Vergabe der Bauleistungen durchgeführt. Die Vorschriften der einzelnen Vergabegrundsätze sind zu gewährleisten.

 

Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreterin bzw. ihr Stellvertreter werden ermächtigt, die entsprechenden Aufträge nach durchgeführten Ausschreibungsverfahren und Auswertung der eingegangenen Angebote an die wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

Die Stadtvertretung ist über die Ergebnisse der Ausschreibungsverfahren und die Vergabe der Aufträge zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        1

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1200&TOLFDNR=23840&selfaction=print