27.02.2020 - 9 Diskussion über die Höhe der Elterngrenzbeträge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Bernheiden erklärt:

Gemäß den Bestimmungen des Schulgesetzes M-V und der Verordnung über die

Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts-

und Lernmitteln erhebt die Grundschule in Ahlbeck zurzeit einen Kostenbeitrag

in Höhe von 10,00 € pro Schüler und Jahr.

Möglich ist aber laut Grenzbetragsverordnung nach § 69 SchulG M-V ein Betrag

von 30,68 €  (früher 60,00 DM) pro Kind und Jahr.

Die Schule hat das damit begründet, dass die Eltern die Arbeitshefte selber bezahlen.

Die neue Schulleitung möchte die Arbeitshefte zentral bestellen und bittet daher den  

Elterngrenzbetrag auf den Höchstsatz 30,68 € zu erhöhen. Das Geld soll in zwei Raten

von den Eltern gezahlt werden.

Der Werdegang ist jetzt Folgender: Die Schulkonferenz muss die neuen Kostenbeiträge  

beschließen, danach bereite ich laut Beschluss der Schulkonferenz die Drucksache

vor für die Gemeindevertretung  Dann gelten diese ab dem Schuljahr 2020/2021.

 

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Beschluss:

Die Mitglieder des Sozialausschusses empfehlen der Gemeindevertretung

den Beschluss der Schulkonferenz zu genehmigen.

 

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    Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=12&TOLFDNR=348&selfaction=print