27.02.2020 - 9 Diskussion über die Höhe der Elterngrenzbeträge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Sozialausschuss Gemeinde Ahlbeck
- Datum:
- Do., 27.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Bernheiden erklärt:
Gemäß den Bestimmungen des Schulgesetzes M-V und der Verordnung über die
Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts-
und Lernmitteln erhebt die Grundschule in Ahlbeck zurzeit einen Kostenbeitrag
in Höhe von 10,00 € pro Schüler und Jahr.
Möglich ist aber laut Grenzbetragsverordnung nach § 69 SchulG M-V ein Betrag
von 30,68 € (früher 60,00 DM) pro Kind und Jahr.
Die Schule hat das damit begründet, dass die Eltern die Arbeitshefte selber bezahlen.
Die neue Schulleitung möchte die Arbeitshefte zentral bestellen und bittet daher den
Elterngrenzbetrag auf den Höchstsatz 30,68 € zu erhöhen. Das Geld soll in zwei Raten
von den Eltern gezahlt werden.
Der Werdegang ist jetzt Folgender: Die Schulkonferenz muss die neuen Kostenbeiträge
beschließen, danach bereite ich laut Beschluss der Schulkonferenz die Drucksache
vor für die Gemeindevertretung Dann gelten diese ab dem Schuljahr 2020/2021.
