03.07.2025 - 7.3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25/2022 "So...

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Wortprotokoll

 

Die Stadtvertretung hat am 06.03.2024 den Abwägungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25/2022 „Solarpark Eggesin-Karpin V mit Gewerbegebiet“ gefasst.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe unterrichtet worden.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt einstimmig:

 

1. Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25/2022 „Solarpark Eggesin-Karpin V mit    

    Gewerbegebiet“ der Stadt Eggesin bestehend aus der aus der Planzeichnung (Teil A) und

    dem Text (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2025gemäß§ 10 Abs. 1  

    BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom Juni 2025 wird

    gebilligt. (Anlage)

 

2. Die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 25/2022

    „Solarpark Eggesin-Karpin V mit Gewerbegebiet“ der Stadt Eggesin werden gemäß § 86

    Abs. 3 LBauO M-V als Satzung beschlossen.

 

3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 25/2022 „Solarpark Eggesin-Karpin V mit

    Gewerbegebiet“ der Stadt Eggesin ist ortsüblich bekannt zu machen. Der

    vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden

    Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der

    Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden

    und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht

   kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht

   bereit zu halten. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan eingesehen werden

   kann und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt

   der vorhabenbezogene Bebauungsplan einschließlich der Begründung in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

             13

             0

              0