16.06.2025 - 5.1 Sachstand Ausbau Gartenweg Hoppenwalde - Umschi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mo., 16.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Stadt Eggesin
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Kathleen Fleck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Mit Datum vom 17.10.2024 stellte die Stadt Eggesin für den Ausbau des Gartenweges in Hoppenwalde einen Antrag auf Zuwendung aus der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL). Die Realisierung war für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 geplant. Dieser Antrag wurde nach der zum damaligen Zeitpunkt rechtsgültigen Richtlinie gestellt.
Auf Nachfrage des Fachbereiches beim Zuwendungsgeber wurde mitgeteilt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel erschöpft sind und somit keine Mittel mehr für das Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung stehen. Die Stadt Eggesin hat die Möglichkeit, nach der neuen Richtlinie – hier liegt zum derzeitigen Zeitpunkt leider von der Landesregierung immer noch keine Durchführungsvorschrift zur neuen Richtlinie vor – einen neuerlichen Antrag zu stellen. Die für die Realisierung der Maßnahme in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 eingeplanten Mittel werden somit in 2025/2026 nicht benötigt (25.000 €).
Durch den Fachbereich wird vorgeschlagen, die im Haushalt veranschlagten und nunmehr freiwerdenden finanziellen Mittel für die Planung des „Knotenpunktes Karl-Marx- Straße/Anbindung Karl-Marx-Straße Siedlung“ (siehe Anlage) zu verwenden.
Der Fachbereich wird, nach Veröffentlichung der neuen Durchführungsvorschrift für die neue Förderperiode, nach der ILERL einen erneuten Antrag zum Ausbau des Gartenweges in Hoppenwalde stellen und die erforderlichen finanziellen Mittel bei der entsprechenden Haushaltsplanung anmelden.
Der Sachverhalt wird im Gremium diskutiert.
Frau Fleck erklärt nochmals umfassend die Zusammenhänge und erläutert, warum derzeit keine Förderung für die Maßnahme gewährt werden kann (Mittelbegrenzung durch die Landesregierung, Einordnung der Maßnahme in das „Punktesystem“ bei der Berücksichtigung der aller eingereichten Anträge).
Herr Schentz bittet darum, dass die Maßnahme „Gartenweg“ aber trotzdem „auf dem Schirm“ bleibt.
Sollten in den Folgejahren u.U. keine Zuwendungen gewährt werden können - und dies betrifft nicht nur die Stadt Eggesin - muss man darüber nachdenken, dass die Maßnahme ohne Zuwendungen gebaut wird.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Eggesin beschließt, die entsprechend dem dargestellten Sachverhalt die ursprünglich für den Ausbau des Gartenweges Hoppenwalde zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel für die vorgeschlagene Maßnahme „Knotenpunkt Karl-Marx-Straße/ Anbindung Karl-Marx-Straße Siedlung“ zu verwenden.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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öffentlich
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726 kB
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