24.04.2025 - 7.8 Bestellung einer ehrenamtlichen Gleichstellungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern bestellt die Stadtvertretung in Städten mit weniger als 10.000 Einwohnern eine Gleichstellungsbeauftragte. 

 

Die Stelle wurde im Amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes „Am Stettiner Haff“ und auf der

Internetseite der Stadt Eggesin ausgeschrieben. Frau Michelle Brückner zeigt Interesse

an der Ausübung der Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte und hat sich für diese Stelle beworben. Frau Brückner ist Angestellte der Stadt Eggesin und in der Stadtkasse tätig.

 

Gem. § 11 (9) der Hauptsatzung der Stadt Eggesin erhält die Gleichstellungsbeauftragte eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 130,00 € pro Monat.

 

 

Frau Brückner stellt sich den anwesenden Stadtvertretern vor.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt, Frau Michelle Brückner zur Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Eggesin zu bestellen sowie die Abbestellung der bisherigen Gleichstellungsbeauftragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         12

         0

        2