24.04.2025 - 7.7 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im Rahmen einer unausgeglichenen Haushaltssatzung ist ein Haushaltskonsolidierungs-konzept zu beschließen. 

 

Es sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich wieder erzielt werden kann. Weiterhin ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann (Konsolidierungszeitraum). 

 

Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben. Die letzte Fortschreibung erfolgte im Mai 2024.

 

 

Rückfragen werden von Frau Schwibbe beantwortet.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungs- konzeptes für das Haushaltsjahr 2025. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         14

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache