24.04.2025 - 7.4 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 Städteb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das Rechnungsprüfungsamt hat auf Grundlage seiner Prüffeststellungen einen uneinge-schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss teilt die Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Auf der Grundlage des Berichts über die Jahresabschlussprüfung für das Jahr 2023 empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadtvertretung den Jahresabschluss 2023 festzustellen.

 

Die Bilanzsumme

  0,00 €

das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2023 beträgt

                           

                     0,00 €

Das Jahresergebnis 2023 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

                          

 0,00 €

Die Finanzrechnung weist für 2023 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von

                          

14.172,14 €

 

Das Sondervermögen "Wohnumfeld" wird zum 31.12.2023 im Haushalt der Stadt Eggesin dargestellt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.02.2025 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Eggesin BIG Städtebau-liches Sondervermögen “Wohnumfeld” zum 31.12.2023 i. d. F. vom 31.07.2024 zu empfehlen.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt, den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Eggesin BIG Städtebauliches Sondervermögen “Wohnumfeld” zum 31.12.2023 i. d. F. vom 31.07.2024 festzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         14

         0

        0

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1193&TOLFDNR=22647&selfaction=print