06.03.2025 - 7.1 Aufstellungsverfahren für den vorhabenbezogenen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat mit Beschluss vom 02.05.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25/2022 „Solarpark Eggesin-Karpin V mit Gewerbegebiet“ der Stadt Eggesin in der Fassung vom April 2024, den Entwurf der Begründung und den Entwurf des Umweltberichts gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde durchgeführt.

 

 

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft, sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

 

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25/2022 „Solarpark Eggesin-Karpin V mit Gewerbegebiet“ der Stadt Eggesin, der Entwurf der Begründung und des Umweltberichts mit Anhängen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen lagen in der Zeit vom 27.06.2024 bis 09.08.2024 im Amt „Am Stettiner Haff“ zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus.

 

Stellungnahmen von Bürgern sind in dieser Zeit nicht eingegangen.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen/Hinweise sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25/2022 „Solarpark Eggesin-Karpin V mit Gewerbegebiet“ der Stadt Eggesin und der dazugehörigen Begründung wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         13

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache