12.02.2025 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Zur Mitfinanzierung für bewegungsfreudige Aktivitäten in den Pausen spendete der Bürgerverein

Rotary – Freunde Ueckermünder Heide e. V. für die Kleine Grundschule auf dem Lande Leopoldshaben 200,00 €.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt die Spende in Höhe von 200,00 € vom Bürger- verein Rotary – Freunde Ueckermünder Heide e. V. anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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