12.02.2025 - 6.5 Anpassung der Höhe des Elterngrenzbetrages für ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Leopoldshagen
- Datum:
- Mi., 12.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:09
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Marcus Winter
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
In den bisherigen Schuljahren wurden pro Schüler ein Elterngrenzbetrag in Höhe von 30,00 € erhoben. Dieser Betrag konnte in drei Fälligkeiten von jeweils 10,00 € beglichen werden.
Gemäß §54 Schulgesetz MV i.V.m der Grenzbetragsverordnung in der aktuellsten Fassung können pro Schüler 30,68 € erhoben werden.
Diese Erhöhung soll zum neuen Schuljahr 2025/2026 umgesetzt werden.
Weiterhin sollen zum neuen Schuljahr 2025/2026 die Fälligkeiten von Drei auf eine Gesamtfälligkeit geändert werden, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren.
