12.02.2025 - 6.2 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Leopoldshagen
- Datum:
- Mi., 12.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:09
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Leopoldshagen hat von der Bundeswehr, 2. Versorgungsbataillon 142, Torgelow, für die Kleine Grundschule auf dem Lande eine Spende in Höhe von 500,00 € erhalten.
