11.02.2025 - 6.2 Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Lübs mit den...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

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Beschluss:

 

Es sollen folgende Satzformulierungen ergänzt werden:

• Die Gemeindegröße im Vorbericht Seite 2 beträgt 3020 ha

• Vorbericht Seite 22 23-2020-002 Errichtung Feuerwehrgerätehaus „Die Gemeinde hat sich

dafür ausgesprochen, diese pflichtige Maßnahme auch ohne Fördermittel umzusetzen.“

• Vorbericht Seite 23 23-2024-006 Umrüstung Straßenbeleuchtung „In diesem Zuge wird die

E.dis auch die Freileitungen versetzen.“

 

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache